Studieren mit Kind: Tipps für junge Mütter, Beihilfen & Förderungen

Studieren mit Kind: Tipps für junge Mütter, Beihilfen & Förderungen


20.03.2020 · Finanzen · von Jana

Die finanzielle Lage und unvorhersehbare Ereignisse stellen junge Mütter tagtäglich vor eine große Herausforderung, gerade beim Studieren mit Kind. Manchmal reicht das Geld nicht bis zum Monatsende, manchmal ist ein Platz im Kindergarten zu teuer und manchmal geht eine Beziehung in die Brüche. Wir haben uns schlau gemacht und einige Tipps und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für das Leben einer jungen Mama zusammen gesucht.

Studieren mit Kind: Beihilfen & Förderungen für junge Mütter

1. Wochengeld

junge Mütter

Als Ersatz für dein sonstiges Einkommen erhältst du während der letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und die ersten 8 Wochen nach der Entbindung das Wochengeld. Während diesem Zeitraum gilt absolutes Beschäftigungsverbot. Sollte die Geburt vor dem errechneten Termin stattfinden, verlängert sich das Wochengeld im Nachhinein um die Zeit, um welches das Baby zu früh auf die Welt gekommen ist. In Summe haben junge Mütter Anspruch auf mindestens 16 Wochen finanzielle Unterstützung im Rahmen des Wochengeldes.

In besonderen Fällen kann es außerdem zu einem individuellen Beschäftigungsverbot kommen, während welchem du auch Anspruch auf das Wochengeld hast. Dies ist der Fall, wenn eine besondere Schonung für Mutter und Kind nötig ist und die Berufstätigkeit untersagt werden muss. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen steht dir das Wochengeld mindestens 12 Wochen bis nach der Geburt zu. Berechnet wird das Wochengeld auf der Basis deines durchschnittlichen Nettoverdiensts der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schutzfrist. Du musst das Wochengeld zu Beginn des Beschäftigungsverbots bei der Gebietskrankenkasse beantragen.

Für werdende Mütter ohne Job gibt es eine Einkommensersatzleistung. Online erfährst du alles über das Wochengeld für Arbeitslose. Am besten ist es allerdings, wenn du ganz einfach persönlich beim AMS nachfragst.

2. Familienbeihilfe

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Die Familienbeihilfe ist die wohl bekannteste finanzielle Unterstützung des Staates und gilt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Wenn sich das Kind danach noch in einer Ausbildung befindet, verlängert sich die Anspruchsdauer bis zum 24. Geburtstag. Eine Besonderheit herrscht außerdem noch durch den Präsenz-, Ausbildungs-, Zivildienst und freiwilliges soziales Jahr. Dadurch kann die Bezugsdauer nämlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgeweitet werden.

Der Grundbetrag für ein Kind beträgt ab dem Monat der Geburt 114€/Monat. Ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird, beläuft sich der Betrag auf 121,90€/Monat und ab dem Monat, in dem das Kind 10 wird, auf 141,50€/Monat. Ab dem vollendeten 19. Lebensjahr erhältst du für dein Kind 165,10/Monat Familienbeihilfe. Im Falle einer erheblichen Behinderung des Kindes erhöht sich die Beihilfe um 155,90€/Monat. Die Familienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt und bei der Geburt des Kindes ohne Antragstellung gewährt. Zusätzliches Geld gibt zudem es pro Kind und Monat, wenn du mehr als ein Kind hast.

3. Kinderbetreuungsgeld & Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

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Nach Ablauf des bereits erläuterten Wochengeldes haben Eltern Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Es gibt 2 Kinder­betreuungs­geld-Varianten, nämlich das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Ersteres wird als pauschales Kinderbetreuungsgeld unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit der Eltern ausgezahlt. Die Höhe der Einnahmen der Eltern spielen also keine Rolle.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hingegen hat vorrangig die Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe berechnet sich also auf der Grundlage deines Verdienstes.

Für alleinerziehende Mamas und Papas gibt es außerdem noch die Möglichkeit einer Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Diese kann maximal 12 Monate lange bezogen werden und beträgt 6,06€ täglich bzw. 181,80€/Monat.

Zudem kannst du während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Mehr über den Zu­ver­dienst zum Kind­er­be­treu­ungs­geld findest du online. Ebenso findest du einen Online-Rechner für das Kinder­betreuungs­geld.

4. AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe

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Du möchtest eine Arbeit aufnehmen, musst zurück in den Job, um deine Stelle zu behalten oder hast die Chance auf eine Aus- oder Weiterbildung? Dann kann dir die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe unter die Arme greifen. Im Rahmen dieser finanziellen Unterstützung werden die Betreuungskosten (für Krippen, Kindergärten, Horte, Tagesmütter und -väter) von Kindern bis zum 15. Lebensjahr gefördert. Die Voraussetzung dafür: Dein monatliches Bruttoeinkommen darf die Grenze von 2.300€/Monat nicht überschreiten. Die Beihilfe kann, je nach Einkommen und Betreuungskosten, bis zu 300€/Monat betragen.

5. Familienhärteausgleich

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Schicksalsschläge passieren. Nicht selten werden junge Familien durch den Tod eines Partners, Krankheit, Behinderung oder Zerstörung des Hausrats durch ein Naturereignis in einen finanziellen Engpass getrieben. Für diese Notfälle gibt es den Familienhärteausgleich. Du kannst von dieser Förderung Gebrauch machen, wenn die Notlage unverschuldet entstanden ist und der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt wird. Da es hier natürlich um die individuelle Lage geht, lässt sich der Ausgleich schwer pauschalisieren. Der Familienhärteausgleich ist aber in jedem Fall eine einmalige finanz­ielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unter­stütz­ungs­möglich­keit­en ausgeschöpft sind.

Wir hoffen, wir konnten etwas Licht in das Mysterium der Förderungen und Beihilfen bringen. Manchmal braucht eben auch die stärkste Mama etwas Hilfe.



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